Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag
o Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder
Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt
haben.
o Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen
bedürfen der schriftlichen Zustimmung von RUC Rund um clean.
o RUC Rund um clean darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern,
ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
o Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.
2. Pflichten (RUC Rund um clean)
o RUC Rund um clean verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen
vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder
Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von RUC Rund um clean versursacht
werden, haftet RUC Rund um clean.
o RUC Rund um clean haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte
Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder Unterbrechung
oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht
werden, wird von RUC Rund um clean nicht gehaftet.
o RUC Rund um clean kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund
von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit
nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
3. Pflichten Vertragspartner
o Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten
Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48
Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
o Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch
Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung
durch RUC Rund um clean, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des
Vertrages. RUC Rund um clean ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende
Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
o Sollte durch die Leistungserbringung von RUC Rund um clean in irgend einer Weise
geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch
die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.
4. Gewährleistung
o Die durch RUC Rund um clean erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner
unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden
(Nachtstunden ab 21 Uhr bis 06 Uhr zählen nicht als Prüfstunden) sorgfältig zu
prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich (Mail etc.) zu
melden.
o Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von RUC Rund um
clean entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer
vereinbarten Zeit erledigt oder wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, aufgrund
der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
o Die Gewährleistungspflicht von RUC Rund um clean entfällt, wenn der
Vertragspartner die von RUC Rund um clean erbrachte Leistung inkl. mögliche
gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.
5. Verrechnung der Leistung
o Die von RUC Rund um clean erbrachten Leistungen sind entsprechend der im
Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.
o Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig
werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind
entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.
6. Kündigung
o Ein Auftrag kann grundsätzlich auf das Ende des laufenden Monats mit
eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.
o Aufträge, die noch innerhalb des laufenden Monats auszuführen sind, können nicht
gekündigt werden, es sei denn der Vertragspartner kann sich mit RUC Rund um
clean einigen.
o Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende
Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es
sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung
getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.
o Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
o Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder RUC Rund um clean nicht von den
zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
7. Gerichtsstand
o Gerichtsstand der RUC Rund um clean ist Baden (AG). RUC Rund um clean kann
jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des
Vertragspartners geltend machen. Ein möglicher ausschliesslicher Gerichtsstand
bleibt unberührt. Es gilt das Schweizerische Recht.
Alle übrigen Punkte welche hier nicht aufgeführt sind, werden nach dem
schweizerischen Obligationenrecht geregelt.